Immobilienrecht auf Mallorca

Möchten Sie eine Immobilie auf Mallorca kaufen oder besitzen Sie bereits eine, ist ein gewisses Verständnis fürs Immobilienrecht auf Mallorca nötig. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über wichtige Themen hinsichtlich des Immobilienrechts in Mallorca bzw. Spanien. Außerdem beantworten wir häufig gestellte Fragen, damit Sie bestmöglich über das Immobilienrecht Mallorca Bescheid wissen.

Immobiliensuche

Bevor Sie anfangen, Immobilien auf Mallorca zu suchen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welche Art von Immobilien Sie suchen und welche Plattformen dafür infrage kommen. Sie können sich an einen Immobilienmakler wie Marcel Remus wenden, der Ihnen bei der Suche nach einer passenden Immobilie helfen kann. Alternativ können Sie auch selbst online suchen, stöbern Sie beispielsweise gerne in unserem Portfolio und entdecken Sie Ihre Traum-Immobilie.

Immobilienrecht auf Mallorca
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In unserem Portfolio bieten wir Ihnen u. a. folgende Optionen rund ums Thema “Mallorca Immobilien kaufen” an:

Haben Sie etwas Passendes gefunden, nehmen Sie sich Zeit und besichtigen Sie die Immobilie vor Ort. Sofern sich beide Seiten einig sind, können Sie sich direkt danach mit dem Verkäufer oder dem Immobilienmakler in Verbindung setzen, um den Kaufprozess zu beginnen und den Kaufvertrag abzuschließen. Dieser ist ein rechtlich bindendes Dokument, das den Kaufpreis, die Bedingungen des Verkaufs und die Verpflichtungen beider Parteien festlegt.

Grundsätzlich gilt: Auf Mallorca kann jeder Immobilien kaufen – es gibt keine Einschränkung für Ausländer.

Immobilienrecht auf Mallorca (Spanien) vs. Deutschland

Das Immobilienrecht auf Mallorca unterscheidet sich von dem in Deutschland.

Zum einen dahingehend, dass ein privatschriftlicher Kaufvertrag über eine Immobilie in Mallorca bereits wirksam ist, ohne dass es eine Auflassung oder Eintragung ins Grundbuch braucht. Dennoch empfiehlt es sich, sich ins spanische Grundbuch eintragen zu lassen, vor allem, damit Sie Eigentumsrechte gegenüber Dritten geltend machen können.

Der zweite Unterschied zwischen dem Immobilienrecht auf Mallorca und dem in Deutschland ist, dass im spanischen Recht gemäß Art. 1278 CC auch ein mündlicher Vertrag über eine Immobilie wirksam ist.

Immobilienrecht auf Mallorca
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Mehr Unterschiede zwischen Mallorca und Deutschland finden Sie in unserem Immobilienvergleich Deutschland–Mallorca:

Der Kaufprozess

Um eine Immobilie kaufen zu können, sieht das Immobilienrecht auf Mallorca vor, dass Sie über eine Steuernummer, die N.I.E., verfügen.

Grundstücksgeschäfte in Deutschland bedürfen zwingend einer notariellen Beurkundung, in Spanien jedoch sind laut Artikel 1278 des Código Civil (spanisches Zivilgesetzbuch) auch privat geschlossene Verträge rechtswirksam.

Stempelkissen und Stempel
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Wir empfehlen dennoch die notarielle Beurkundung eines spanischen Notars, da Sie somit einen Grundbucheintrag erhalten und die Beweisführung gesichert ist.

Der Notar ist eine unabhängige juristische Person, die den Kaufvertrag genehmigt und sicherstellt, dass er den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.

Der Notar wird auch sicherstellen, dass der Kaufvertrag korrekt unterschrieben wird und dass alle anfallenden Gebühren wie die Transfersteuer (ITP) und Notar- und Grundbuchgebühren bezahlt werden.

Überprüfen Sie den Kaufvertrag anschließend gründlich, bevor Sie ihn unterschreiben. Stellen Sie sicher, dass alle Bedingungen des Verkaufs (Kaufpreis, Zahlungsbedingungen und Übertragung des Eigentums) korrekt aufgeführt sind. Wenn Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben und alle Zahlungen geleistet wurden, wird der Notar die Eigentumsübertragung im Grundbuchamt registrieren. Wir empfehlen, einen Anwalt oder einen unabhängigen Experten hinzuzuziehen, um sicherzugehen, dass der Kaufvertrag korrekt ist und Ihre Interessen als Käufer geschützt sind.

Tipp: Was ist alles beim Immobilienkauf zu beachten? Unsere Checkliste hilft!

Was für einen Immobilienkauf benötigt wird

Um eine spanische Immobilie kaufen zu können, benötigen Sie spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Kaufurkunde durch den Notar eine spanische Steuernummer.

Wir empfehlen Ihnen außerdem, ein spanisches Bankkonto zu eröffnen, damit Sie die Stromrechnungen, Grundsteuern und andere Gebühren per Lastschrift begleichen können.

Brieftasche Geld
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Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie sich nicht nur mit dem Immobilienrecht auf Mallorca vertraut machen, sondern insbesondere folgende Punkte prüfen: 

  • Grundbuchstand der Immobilie: Prüfen Sie die “Escritura Pública”, die im Eigentumsregister eingetragene Kaufurkunde. Der Grundbuchauszug enthält die Identifizierungsnummer des regionalen Immobilienregisters, eine Kennziffer der Immobilie sowie eine landesweit geltende Identifizierung (identificador único de finca registral). Stellen Sie sicher, dass alle Angaben mit dem aktuellen Zustand der Immobilie übereinstimmen – beispielsweise müssen alle Quadratmeter und Gebäudeteile im Grundbuch eingetragen sein. Dafür können Sie einen aktuellen Auszug aus dem Eigentumsregister (“Nota Informativa Simple”) prüfen. Die nota simple enthält Informationen über die Immobilie selbst (Bsp.: Haus, Grundstück, Gewerbeimmobilie) sowie über die Nutzung (Bsp.: Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft), außerdem die Adresse und Quadratmeterzahl. Zwar ist im Immobilienrecht auf Mallorca nicht festgelegt, dass bei Eigentümerwechsel ein Eintrag ins Grundbuch vorgenommen werden muss, jedoch empfehlen wir dies dringend. Für Käufer sind überdies Informationen hinsichtlich möglicher Schulden, Belastungen oder Einschränkungen bei der Immobilie wichtig, beispielsweise, ob es abhängige Rechtsverfahren gibt.
  • Neubau: Die Cédula de habitabilidad gibt Auskunft darüber, ob die Immobilie gewisse Mindestanforderungen erfüllt. Dazu zählen eine bestimmte Größe, sanitäre Einrichtungen und eine erforderliche technische Grundausstattung. Prüfen Sie, ob der Verkäufer eine solche Bewohnbarkeitsbescheinigung hat.
  • Grundstückskauf: Prüfen Sie, ob und was auf einem Grundstück gebaut werden darf, bevor Sie es kaufen. Vom Stadtarchitekten der jeweils zuständigen Gemeinde erhalten Sie dafür eine Bescheinigung, wenn Sie einen Antrag stellen.
  • Gemeindliche Grundsteuer beim Immobilienkauf: Die “Impuesto sobre Bienes Immuebles” (kurz “IBI” = jährlich zu bezahlende Grundsteuer) wird jeweils von der Gemeinde erhoben und sollte vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags vom Verkäufer bezahlt sein.

Steuern und Gebühren

Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca fallen verschiedene Steuern und Gebühren an, außerdem sollten Sie die Kaufnebenkosten berücksichtigen (ca. 1–2 % der Kaufsumme).

Neues Steuerrecht 2022 Immobilien Spanien
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Dazu gehören die Notarkosten, die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch, die Gebühren für die Gestoria und die Kosten für einen Anwalt.

Außerdem ist es hilfreich, sich für die Nebenkosten Hilfe zu holen, da die Besteuerung von Immobilien zuletzt recht unübersichtlich war. Während einige Steuern gesenkt wurden (z. B. Einkommensteuer), wurden andere erhöht (z. B. Grunderwerbsteuer).

Die anfallenden Steuern sind in einmalige und laufende Steuern zu unterteilen, außerdem gibt es Steuern, die beim Verkauf anfallen. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick (kein Anspruch auf Vollständigkeit! Bitte informieren Sie sich ggf. umfassend oder lassen Sie sich von einem Anwalt beraten!):

Einmalige Steuern

  • Grunderwerbsteuer (ITP): Kaufen Sie eine gebrauchte Immobilie, fällt die Grunderwerbsteuer an. Wie hoch diese ausfällt, bestimmen die einzelnen Gebietskörperschaften. Auf den Balearen beispielsweise ist die Steuerlast je nach Kaufpreis gestaffelt: 
    • für die ersten 400.000 € vom Kaufpreis: 8 % Steuer
    • zwischen 400.000,01 € und 600.000 €: 9 %
    • zwischen 600.000,01 € und 1.000.000 €: 10 %
    • zwischen 1.000.000,01 € bis 2.000.000 €: 12 %
    • über 2.000.000,01 €: 13 %
      Bei einem Kaufpreis von 800.000 Euro fallen zunächst 8 % von 400.000 € an = 32.000 €, dann 9 % von 200.000 = 18.000 € und schließlich 10 % der letzten 200.000 € = 20.000 €. Insgesamt beträgt die Steuerlast damit 70.000 €
  • Mehrwertsteuer: Wer eine neue Immobilie kauft, muss dafür Mehrwertsteuer (IVA) bezahlen. Der Steuersatz hängt von der Art der Immobilie ab und beträgt bspw. für Wohnimmobilien einschließlich zwei Garagenstellplätzen 10 %. Für Gewerbeimmobilien beträgt der Steuersatz 21 %.
  • Beurkundungs-/Stempelsteuer: Auf den Balearen beträgt die Beurkundungs-/Stempelsteuer seit Januar 2023 1,5 %, erhöht sich jedoch auf 2 % ab einem Kaufpreis über 1.000.000 €. Für die Zahlung haben Sie ab Unterzeichnung der notariellen Urkunde einen Monat Zeit.
  • Schenkungssteuer: Wer eine Immobilie durch Schenkung erhält, muss eine Schenkungssteuer zahlen. Im Gegensatz zum deutschen Immobilienrecht, wo es hohe Freibeträge für enge Familienmitglieder gibt, sieht das Immobilienrecht auf Mallorca (bzw. in Spanien) solche Freibeträge nicht vor. Dafür gilt ein einheitlich moderater Steuersatz von 7 % für die Schenkung zwischen direkten Verwandten sowie zwischen Ehepartnern und Lebensgefährten.
  • Erbschaftssteuer: Früher lag die Erbschaftssteuer für Nichtresidenten sehr hoch, wohingegen die Steuer für Residenten gemindert war. Der Europäische Gerichtshof hatte den spanischen Gesetzgeber jedoch am 3. September 2014 aufgefordert, Residenten und Nichtresidenten gleich zu behandeln. Seit 2016 wird auf den Balearen eine Erbschaftssteuertabelle angewandt. Beispielsweise sind Nachlässe naher Verwandter bis 700.000 € mit 1 % Erbschaftssteuer belegt, über 3.000.000 € sind es 20 %. Informieren Sie sich am besten über aktuelle Steuern und die entsprechende Region, falls Sie einen solchen Fall haben.

Laufende Steuern

  • Grundsteuer (IBI): Auf Basis des Katasterwertes wird die Grundsteuer auf den Wert von Land-/Stadtgrundstücken von der zuständigen Gemeinde erhoben. Die Steuer fällt jährlich an. Der Eigentümer der Immobilie, der Erbbauberechtigte und der Nießbraucher sind steuerpflichtig. Die Höhe für die Steuer liegt zwischen 0,4 % und 1,1 % (erschlossene Grundstücke) bzw. zwischen 0,3 % und 0,9 % (nicht erschlossene Grundstücke), hängt jedoch von der jeweiligen Gemeinde ab.
  • Einkommensteuer (IRPF): Hier wird zwischen Selbstnutzung der Immobilie und Vermietung unterschieden. Nutzt ein Nichtansässiger die Immobilie zu Ferienzwecken, fallen 19 % Steuer auf 1,1 % des Katasterwerts an. Liegt der Katasterwert beispielsweise bei 400.000 €, sind davon 1,1 % = 4.400 €; davon 19 % Steuer = 836 €. Bei Vermietung sind 19 % Steuern auf die Mieteinnahmen zu zahlen, wobei verschiedene Kosten wie Zinsen für Hypothekendarlehen etc. abzugsfähig sind.
  • Vermögenssteuer: Für alle in Spanien befindlichen Güter liegt der Steuersatz für Nichtresidenten bei 0,2 % bis 3,5 %. Dafür ist der höchste Wert bei einer Immobilie anzusetzen – entweder der Katasterwert, der Anschaffungswert oder der von der Finanzbehörde festgestellte Wert.

Steuern beim Verkauf

  • Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn: Wer als Nichtresident in Spanien eine Immobilie veräußert, hat diese laut Immobilienrecht auf Mallorca bzw. Spanien zu versteuern. Grundlage dafür ist der ermittelte Gewinn, worauf 19 % Steuern zu zahlen sind. 
  • Steuereinbehalt (3 %): Um sich die zu erwartende Gewinnsteuer zu sichern, erhebt der spanische Fiskus eine Steuer von 3 % des beurkundeten Kaufpreises. Diese muss der Käufer einbehalten und innerhalb eines Monats auf die Gewinnsteuer des Verkäufers ans Finanzamt abführen.
  • Wertzuwachssteuer (Plusvalia): Der Verkäufer muss neben der Gewinnsteuer außerdem die sogenannte Wertzuwachssteuer zahlen, die die örtlichen Gemeinden erheben. Damit wird der Wertzuwachs von Grund und Boden seit dem letzten Beurkundungsvorgang besteuert. Für die Berechnung wird der Katasterwert herangezogen, außerdem die Dauer des Besitzes und der Berechnungsfaktor der jeweiligen Gemeinde. Für die Wertzuwachssteuer gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Seit November 2021 gibt es außerdem eine neue Berechnungsmethode, laut der der tatsächliche Wertzuwachs anhand des ursprünglichen Kaufpreises und des aktuellen Verkaufspreises ermittelt wird.

Hausbesetzungen – aktuelle Rechtslage

Hausbesetzungen durch Hausbesetzer, sogenannte Okupas, sind auf Mallorca ein großes Problem, besonders in Bezug auf Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze: Eindringlinge kommen ins Gebäude, tauschen die Schlösser aus und wohnen anschließend im Gebäude.

In Deutschland ist dafür die Rechtslage klar: Ein solches Verhalten, das Eindringen in fremdes Eigentum und darin zu wohnen, ist illegal und strafbar.

Auch in der spanischen Rechtsprechung gilt ein Wohnungseinbruch sowie die Besetzung als strafbar, allerdings darf die Polizei die Wohnung nur innerhalb der ersten 48 Stunden räumen.

Hausbesetzer
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Justitia
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Danach haben die Besetzer ein Bleiberecht. Die spanische Verfassung gewährt Einwohnern ein Recht auf eine würdige und angemessene Wohnung, was die Räumung von besetztem Eigentum erschwert.

Wird die Besetzung erst nach 48 Stunden bemerkt und sind bereits die Schlösser ausgetauscht, darf der Besitzer die Immobilie nicht mehr betreten.

Erst durch einen gerichtlichen Beschluss kann er die Immobilie räumen lassen – was Monate oder Jahre dauern kann.

Die Rechtslage in Bezug auf Hausbesetzungen hat sich in der Corona-Pandemie geändert, sodass Eigentümer seitdem Schwierigkeiten haben, Okupas zu vertreiben, wenn keine Gewalt oder Einschüchterung im Spiel ist. Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen, Schilder und Kameraüberwachung können helfen, Eigentum zu schützen.

Sie wollen wissen, wie Sie sich gegen eine Hausbesetzung wehren können?

Fazit

Das Immobilienrecht auf Mallorca ist ein umfassendes Themen- und Rechtsgebiet und konnte hier unter Umständen allenfalls angerissen werden. Wichtig zu wissen ist, dass das Immobilienrecht auf Mallorca bzw. in Spanien sich von dem in Deutschland unterscheidet. Beachten Sie bei einem Immobilienkauf alle notwendigen Dokumente, Unterlagen und anfallenden Gebühren und Steuern und lassen Sie sich bei Kauf einer Immobilie unbedingt ins Grundbuch eintragen. Benötigen Sie Hilfe, können Sie gerne mit uns oder einem spezialisierten Anwalt Kontakt aufnehmen! 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Immobilienrecht auf Mallorca

1. Was beinhaltet das Immobilienrecht?

Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Fragen, die sich auf die Eigentumsrechte an Immobilien beziehen. Es beinhaltet die Rechte des Eigentümers, die Pflichten des Eigentümers, die Rechte und Pflichten des Käufers, die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, das Erbrecht, die Zwangsversteigerung, die Grundsteuer, die Grundbucheinträge, die Miet- und Pachtverträge, die baulichen Anforderungen an Immobilien und vieles mehr. 
Das Immobilienrecht ist auch für die Verwaltung von Immobilien, einschließlich der Erstellung und Änderung von Miet- und Pachtverträgen, der Abwicklung von Zahlungen und der Durchsetzung von Ansprüchen von entscheidender Bedeutung. Es regelt auch die Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter, einschließlich der Rechtsansprüche beider Seiten.

2. Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Spanien an?

Beim Immobilienkauf in Spanien fallen verschiedene Steuern an. Dazu gehören sowohl einmalige Gebühren als auch laufend zu zahlende Steuern. Zu den einmaligen Steuern gehören die Grunderwerbsteuer, die Mehrwertsteuer, die Beurkundungs-/Stempelsteuer, ggf. die Schenkungssteuer oder die Erbschaftssteuer. Laufend zu zahlen sind die Grundsteuer, die Einkommensteuer und die Vermögenssteuer.

3. Wie hoch ist die Grundsteuer auf Mallorca?

Die Grundsteuer auf Mallorca wird in Abhängigkeit der konkreten Immobilie bzw. deren Katasterwert berechnet. Die aktuelle Steuer liegt zwischen 0,4 % und 1,1 % für erschlossene Grundstücke. Die Grundsteuer wird einmal pro Jahr erhoben und ist für den Eigentümer der Immobilie gültig, solange er Eigentümer bleibt. Für den Fall, dass die Immobilie verkauft wird, wird die Grundsteuer auf den neuen Eigentümer übertragen, der dann für die Grundsteuer aufkommen muss. 

4. Kann ich als Ausländer eine Immobilie auf Mallorca kaufen?

Ja, Ausländer können eine Immobilie auf Mallorca kaufen, müssen jedoch bestimmte Genehmigungen und Einschränkungen beachten.

5. Wie entwickelt sich der Immobilienmarkt auf Mallorca?

In den letzten Jahren hat sich der Immobilienmarkt auf Mallorca positiv entwickelt. Die Nachfrage nach Immobilien auf der Insel steigt weiterhin, besonders bei ausländischen Käufern aus Nordeuropa und Großbritannien. Dies hat zu einem Anstieg der Preise geführt, insbesondere bei Luxus-Immobilien. Der Markt bleibt jedoch stabil, da die Nachfrage das Angebot nicht übersteigt und die Regierung Maßnahmen ergriffen hat, um spekulative Aktivitäten zu kontrollieren. Es wird erwartet, dass der Immobilienmarkt auf Mallorca auch in Zukunft stabil bleiben wird, da die Insel weiterhin ein beliebtes Reiseziel und ein attraktiver Ort zum Leben und Arbeiten ist.


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