Wenn Sie auf Mallorca auf der Suche nach einer Immobilie sind, kommt früher oder später die Cédula de habitabilidad ins Spiel. Kurz gesagt geht es bei dieser Bewohnbarkeitsbescheinigung darum, dass ein Neubau oder eine Bestandsimmobilie die Mindestanforderungen erfüllt, um als Wohngebäude genutzt zu werden. Hier erfahren Sie, was Sie rund um die Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca wissen müssen.
Sie bereiten für eine Finca auf Mallorca den Kauf vor? Oder Sie interessieren sich für eine andere repräsentative Immobilie auf Mallorca? Dann kommt die Bewohnbarkeitsbescheinigung, die sogenannte Cédula de habitabilidad, ins Spiel.
Mit der Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca wird dokumentiert, dass die Immobilie gewisse Mindestanforderungen erfüllt. Dazu zählen eine bestimmte Größe, sanitäre Einrichtungen und eine erforderliche technische Grundausstattung. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung ist beispielsweise für eine Finca auf Mallorca nach dem Kauf erforderlich, damit Sie Telefon, Gas, Wasser und Strom erhalten.
Liegt die Cédula nicht vor, dürfen die Versorger keinen Vertrag mit Ihnen abschließen. Haben Sie sich für eine ältere Immobilie entschieden, kann es jedoch sein, dass Ihr Anwesen ohne die Bescheinigung völlig legal an das Strom- und Wassernetz angeschlossen ist. Eine Ummeldung sollte in diesem Fall problemlos möglich sein. Im Sinne einer vollständigen Dokumentationspflicht sollten Sie sich jedoch zeitnah um die Cédula kümmern.
An der Cédula führt außerdem kein Weg vorbei, wenn ein Gebäude über einen längeren Zeitraum nicht bewohnt war oder umfangreiche Renovierungsmaßnahmen einen Neuanschluss erfordern. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung für eine Immobilie auf Mallorca wird Ihnen der Conseil de Mallorca, der Inselrat, ausstellen.
Sie haben eine Finca auf Mallorca zum Kauf angeboten bekommen, aber eine Cédula ist nicht vorhanden?
Fehlt die Bewohnbarkeitsbescheinigung, stellt das auf Mallorca im Gegensatz zu anderen Regionen in Spanien kein Problem dar. Unterschreiben Sie den Kaufvertrag für Ihre Traumimmobilie, muss die Cédula nicht bei dem Notartermin vorliegen. Im Kaufvertrag wird der Notar jedoch dokumentieren, ob an Sie als Käufer eine Cédula de habitabilidad übergeben wurde.
Da es verschiedene Arten der Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca gibt, sollten Sie nicht sofort auf die Jagd nach dem Papier gehen. Haben Sie für Ihre Finca auf Mallorca nach dem Kauf Um- oder Anbauten geplant, ist es wenig sinnvoll, für die ursprüngliche Form der Immobilie die Cédula zu beantragen. Warten Sie lieber ab, bis alle Maßnahmen beendet sind und lassen Sie sich die Bewohnbarkeitsbescheinigung direkt mit allen Änderungen, die Sie vorgenommen haben, ausstellen. Die Cédula ist ebenfalls erforderlich, wenn Sie planen, Ihre Immobilie nicht nur alleine zu nutzen, sondern eine Lizenz zur Ferienvermietung beantragen möchten. Denken Sie daher auch rechtzeitig daran, ob eine bereits vorliegende Cédula eventuell erneuert werden muss.
Cédula ist nicht gleich Cédula. Je nach Situation der Immobilie auf Mallorca ist zwischen verschiedenen Varianten der Bewohnbarkeitsbescheinigung zu unterscheiden. Um eine Cédula de habitabilidad zu beantragen, benötigen Sie die folgenden Dokumente:
Eine Cédula de habitabilidad hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und muss danach erneuert werden. Die Unterlagen müssen Sie dann erneut vorlegen.
Diese Cédula wird für einen Neubau ausgestellt. Auch bei einer Nutzungsänderung der Immobilie oder einem groß angelegten Umbau bzw. einer Erweiterung des Anwesens müssen Sie diese Art der Bescheinigung beantragen.
Sie benötigen Ihre Baugenehmigung zur Vorlage. Das Dokument wird erst ausgestellt, wenn eine Abnahme der Bauarbeiten an Ihrem Neubau durch die zuständige Kommune auf Mallorca erfolgt ist.
Sie benötigen daher das Certificado final de obra, in dem der für den Bau verantwortliche Architekt, der die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt hat, vermerkt ist. Außerdem ist die certificación municipal de finalización de obra (CFO) seitens der Gemeinde erforderlich. Die verschiedenen Schritte hat der Inselrat eingeführt, weil es in der Vergangenheit immer wieder vorkam, dass ein Bauherr versäumt hatte, die finale Abnahme durch die Gemeinde zu beantragen. In anderen Fällen hatte sich später herausgestellt, dass ein Neubau nicht den Vorgaben der ausgestellten Baugenehmigung entsprach.
Ist der Gültigkeitszeitraum einer Cédula abgelaufen, müssen Sie die Bescheinigung erneut beantragen. Fügen Sie dem Antrag aktuelle Fotos Ihrer Immobilie bei. Ein Architekt muss zudem schriftlich bestätigen, dass Sie keine Veränderungen an Ihrem Anwesen vorgenommen haben. Falls vorhanden, bringen Sie die vorherige Cédula mit.
Ihre Immobilie wurde vor dem 1. März 1987 erbaut und eine Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca wurde zuvor noch nie ausgestellt? In diesem Fall gilt ein vereinfachtes Antragsverfahren. Neben den allgemein erforderlichen Dokumenten fügen Sie aktuelle Fotos bei. Ein Architekt muss ebenfalls bestätigen, dass keine Veränderungen an der Immobilie vorgenommen wurden. Daneben benötigen Sie von Ihrer Gemeinde das Certificado de situación urbanistica. Dieses Dokument beinhaltet den Nachweis, dass Ihre Immobilie vor dem Stichtag 1. März 1987 erstellt wurde, seitdem keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden und gegen vorherige Besitzer kein Verfahren wegen Bauverstößen eingeleitet wurde.
Die Cédula ist ein offizielles Dokument, auf dem Sie die folgenden Angaben finden:
Bei einem regulären Antrag ohne weitere Prüfungen müssen Sie mit Kosten von etwa 250 Euro rechnen.
Es kann vorkommen, dass sich aus der ersten Prüfung heraus weitere Herausforderungen rund um die Situation der Immobilie ergeben, die gesondert begutachtet werden müssen. Dadurch steigen die Gebühren an, sodass Sie eine Cédula durchaus auch 1.000 Euro kosten kann.
Die Cédula ist nicht nur für den Käufer einer Immobilie entscheidend, sondern auch dann, wenn Sie planen, Ihr Eigentum zu verkaufen. Möglicherweise haben Sie das Dokument nicht erhalten oder Ihre Bewohnbarkeitsbescheinigung ist bereits abgelaufen? Wenden Sie sich am besten bei allen Fragen rund um die Cédula an Marcel Remus, der Ihnen selbstverständlich auch bei der Beantragung behilflich sein wird.
Haben Sie an alles gedacht? Unsere Checkliste für den Immobilienkauf auf Mallorca verrät es Ihnen.