Grundsteuer Mallorca: das mĂĽssen Sie wissen

Mallorca ist eine der beliebtesten Urlaubsinseln Europas. Während die zahlreichen Strände, traumhaften Landschaften und ganz eigene mallorquinische Kultur jährlich Millionen Touristen anziehen, ist die größte Baleareninsel auch ein beliebter Wohnsitz für viele Menschen aus Europa und der Welt. Ein Aspekt, der viele potenzielle Immobilienkäufer interessieren sollte, ist die Grundsteuer. Mallorca unterliegt dem spanischen Steuerrecht, weshalb es hier einige landesspezifische Besonderheiten zu beachten gibt.

Ansicht von Palma vom Meer aus gesehen
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Sind Sie an einer Investition auf Mallorca interessiert, sollten Sie gut verstehen, wie die Grundsteuer auf Mallorca funktioniert. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, wie die Grundsteuer auf Mallorca berechnet wird und wer sie zahlen muss. AuĂźerdem werden wir uns ansehen, wie die Steuer in der Vergangenheit geändert wurde und wie sie sich in Zukunft verändern könnte. 

Grundsteuer Mallorca und andere Steuerarten im Ăśberblick

Neben der Grundsteuer auf Mallorca gibt es im Steuerrecht in Spanien einige andere Steuerarten, die durch Besitzer von GrundstĂĽcken und Immobilien auf Mallorca zu zahlen sind.

Jährliche Kosten

  • Grundsteuer (IBI): Mallorca erhebt diese Steuer jährlich auf die GrundstĂĽcke, die auf der Insel registriert sind. Der Steuersatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, bewegt sich aber in der Regel in einem festen, gesetzlich festgelegten Rahmen.
  • Einkommenssteuer (IRPF): Die Einkommenssteuer wird je nach Nutzung der Immobilie unterschiedlich berechnet und gilt nur fĂĽr Nicht-Residenten. Wird die Immobilie beispielsweise zu Ferien- beziehungsweise Urlaubszwecken genutzt, legt der spanische Fiskus den Selbstnutzungsvorteil als fiktive Mieteinnahme aus. Diese Steuer beträgt 19 % auf 1,1 % des Katasterwertes, dessen Berechnung zuletzt 2022 angepasst wurde. Wird die Immobilie dagegen vermietet, sind 19 Prozent Einkommenssteuer auf die Mieteinnahmen zu zahlen. Hier sind allerdings verschiedene Kosten abzugsfähig.
  • Vermögenssteuer: Die Vermögenssteuer fĂĽr GrundstĂĽcke berechnet sich aus der höchsten Schätzung des GrundstĂĽcks  zwischen Katasterwert, Anschaffungswert oder dem von der Finanzbehörde festgestellten Wert. Je nach Bemessungsgrundlage liegt der Steuersatz dann bei einer festgesetzten Steuerschuld und darĂĽber hinaus bei einem Wert zwischen 0,2 und 3,5 Prozent des darĂĽber vorhandenen Vermögens. Der Spitzensteuersatz wird ab einem Vermögen von knapp ĂĽber 10 Millionen Euro erreicht. Der Freibetrag liegt bei 700.000 Euro.

Kosten beim Immobilienerwerb

Zu den laufenden jährlichen Kosten kommen Kosten, die bei Erwerb einer Immobilie zu zahlen sind:

  • Grunderwerbssteuer (ITP): Die Grunderwerbssteuer ist nach verschiedenen Stufen des Kaufpreises gestaffelt und beginnt auf den Balearen bei einem Wert von 8 % bis 400.000 €. In mehreren Schritten steigt der Satz auf 13 Prozent fĂĽr die Kaufsumme ab 2.000.000,01 € an. Diese Steuerlast ist innerhalb der ersten 30 Tage nach der EigentumsĂĽbertragung zu ĂĽbermitteln.
  • Mehrwertsteuer (IVA): Als Erstbesitzer eines GrundstĂĽcks beziehungsweise einer Immobilie zahlen Sie statt der Grunderwerbssteuer die Mehrwertsteuer. FĂĽr Wohnimmobilien (inklusive zwei Garagenplätzen pro Wohneinheit) liegt der Steuersatz bei 10 %, bei Gewerbeimmobilien ist er mit 21 % deutlich höher.
  • Beurkundungs-/Stempelsteuer: Diese Art der Steuer beträgt ab 2023 1,5 % des Kaufpreises bzw. 2 % ab einem Kaufpreis höher als 1.000.000 €. Sie ist Voraussetzung fĂĽr den Eintrag der notariellen Urkunde ĂĽber den Kauf im Grundbuch. Die Frist beträgt auch hier einen Monat nach Unterzeichnung.
  • Schenkungs- und Erbschaftssteuern: Die Nachlassplanung ist besonders bei hochpreisigen Immobilien wichtig. Die Steuerhöhe bei der Erbschaftssteuer hängt nämlich von der Höhe der Erbschaft ab. Die Beziehung zwischen Erblasser und Erben sowie der Status der Erben (Residenten/Nicht-Residenten) ist dagegen seit einigen Jahren nicht mehr relevant. Bei einer Schenkung gilt in Spanien unabhängig vom Wert der Immobilie ein Steuersatz von 7 %. Je nach Wert einer Immobilie kann es daher sinnvoll sein, die Schenkung ĂĽber Deutschland abzuwickeln.

Grundsteuer Mallorca: das ist sie, das zahlen Sie

Die Berechnung und Zahlung der Grundsteuer auf Mallorca ist eine jährlich wiederkehrende Aufgabe, nachdem Sie eine Immobilie beziehungsweise das Grundstück, auf dem die Immobilie steht, in Besitz genommen haben.

Wichtig für Sie und besonders bei Verkäufen, die rund um das neue Jahr vervollständigt werden, ist bei der Grundsteuer: Mallorca und Spanien im Allgemeinen regeln die Zuständigkeit für die Zahlung der Grundsteuer zunächst nach den Besitzverhältnissen am 01. Januar eines Jahres. Das heißt also: Gehört Ihnen ein Grundstück zum Jahresbeginn noch nicht, sind Sie zunächst nicht für die Zahlung der Grundsteuer zuständig, den Steuerbescheid erhält in diesem Fall der Eigentümer.

Doch Vorsicht ist geboten: Seit einem Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs 2016 wurde der Umgang mit dieser, für den Verkäufer unter Umständen ungerechten Regelung verändert. Seitdem gilt, dass die jährliche Grundsteuer zwischen den Kaufvertragsparteien pro rata temporis, also zeitanteilig aufzuteilen ist. Hat der Verkäufer also zum Zeitpunkt der Transaktion die Grundsteuer bereits bezahlt, ist er im Recht, eine anteilige Erstattung vom Käufer zu verlangen. Ist sie jedoch noch nicht bezahlt, kann ein entsprechender Einbehalt vorgenommen werden und die Zahlungspflicht für den Rest der Summe obliegt dem Käufer.

Kriterien fĂĽr die Grundsteuer: Mallorca & Spanien

Die Grundsteuer auf Mallorca wird auf der Grundlage des Katasterwertes (Valor Catastral) erhoben. Dieser Wert wird vom Katasteramt anhand diverser Kriterien festgelegt und ist natĂĽrlich fĂĽr jedes GrundstĂĽck unterschiedlich. Die Liste der Kriterien fĂĽr den Katasterwert beinhaltet unter anderem:

Hafen und Stadt von Palma de Mallorca
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  • Lage der Immobilie
  • Materialkosten fĂĽr den Bau
  • Zu entrichtende GebĂĽhren und Steuern
  • Nutzungsprofil fĂĽr die Immobilie
  • Alter des Objekts
  • Historischer Wert und Merkmale
  • Aktuelle Marktentwicklungen

Anhand dieser und weiter Kriterien wird der Katasterwert fĂĽr das GrundstĂĽck bzw. die Wohneinheit festgelegt. Der Wert ist jedoch nicht in Stein gemeiĂźelt.

Der Katasterwert sollte regelmäßig aktualisiert werden, unter anderem, um mit der Inflation schritthalten zu können. In der Praxis sieht das häufig anders aus – in Palma wurden die Katasterwerte beispielsweise zwischen 1996 und 2013 nicht angepasst, mit der Folge, dass viele Werte nach neuer Berechnung auf einmal doppelt so hoch waren – und das hatte selbstverständlich Folgen für die oftmals plötzlich deutlich höhere Grundsteuer.

Mallorca und Spanien führten allerdings zuletzt 2022 ein neues Steuerrecht ein, in dem die Anpassung des Katasterwerts vereinfacht wurde. Unter anderem entfallen nun die Besichtigungen von Immobilien. Das senkt den administrativen Aufwand, hat aber vor allem bei größeren Objekten mit vielen Wohnungen zur Folge, dass nun nicht mehr die einzelne Wohnung beurteilt wird, sondern alle Wohnungen auf einer Etage gleich bewertet werden – unabhängig vom tatsächlichen Zustand.

Grundsteuer Mallorca: Berechnung

Für die Berechnung der Grundsteuer auf Mallorca gilt immer der aktuelle Katasterwert des Objekts als Grundlage. Ein Unterscheidungskriterium bei der Berechnung ist dann allerdings der Prozentsatz, mit dem der Katasterwert multipliziert wird und aus dem sich die tatsächliche Grundsteuer errechnet. Dieser Prozentsatz wird von jeder Gemeinde selbstständig erhoben und kann in einem relativ großzügig bemessenen Rahmen liegen: Für die Berechnung der Grundsteuer von städtisch gelegenen Objekten liegt er zwischen 0,4 und 1,1 %, im ländlichen Raum zwischen 0,3 und 0,9 %. Das klingt erst einmal nach einem kleinen Unterschied, ein Rechenbeispiel zeigt aber, dass es um viel Geld geht:

Nehmen wir als Beispiel für den Katasterwert Mallorca als Standort und eine Luxusvilla in erster Meereslinie mit einem Wert von 10.000.000 €. Beim Mindestprozentsatz von 0,3 % ergibt sich eine Grundsteuer von 30.000 €. Für 0,9 % liegt die Grundsteuer bei 90.000 €. Bei einer jährlichen Differenz von 60.000 € summiert sich hier schnell eine nicht zu vernachlässigende Summe.

Ein Grundstückseigentümer muss die Steuer an die zuständige Gemeinde zahlen. Im Gegensatz zu Einkommens- und Vermögenssteuer handelt es sich bei der Grundsteuer Mallorca nicht um eine Steuer, die durch den Staat erhoben wird.

Grundsteuer Mallorca: Konsequenzen bei Nichtzahlung

Wir empfehlen beim Kauf einer Immobilie, dass Sie beim Kauf unbedingt eine Regelung bezüglich der Zahlung der Grundsteuer finden und diese pünktlich bezahlen. Hintergrund ist, dass die Grundsteuer auf Mallorca eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden ist, ganz besonders bei Luxusimmobilien. Wenn Sie also ein Haus auf Mallorca kaufen oder eine Villa auf Mallorca kaufen und die Grundsteuer nicht bezahlen, kann es sein, dass die Immobilie beschlagnahmt und veräußert wird. Dies ist ein Extrembeispiel, liegt aber durchaus im Bereich des Möglichen. Vor allem, wenn Sie nicht regelmäßig auf Mallorca sind, sollten Sie sichergehen, dass Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen rund um Ihre Immobilie auf Mallorca nachkommen. Wenn Sie auf Mallorca wohnen, sollten Sie den Bescheid über die Grundsteuer in der Regel gegen Jahresmitte in Ihrem Briefkasten finden. Wollen Sie die Grundsteuer nicht auf einmal zahlen, lässt sich in aller Regel eine Ratenzahlung vereinbaren.

Grundsteuer Mallorca: Einspruch einlegen

Es ist ein Fehler passiert oder Sie sind aus einem anderen Grund unzufrieden mit der Höhe Ihrer Grundsteuer? Mallorca und Spanien im Allgemeinen erlauben Klagen gegen die Höhe der Grundsteuer. Diesen müssen Sie allerdings gut begründen und ihn innerhalb von 30 Tagen einreichen. Wir empfehlen in jedem Fall die vorherige Konsultation eines Fachanwalts.

Grundsteuer Mallorca: nicht kompliziert, aber wichtig

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Grundsteuer auf Mallorca eine sehr wichtige Steuer ist. Im Ăśbrigen ist es auch in Ihrem Interesse, die Grundsteuer rechtzeitig zu entrichten: Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind unter anderem fĂĽr den Erhalt der Infrastruktur und die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen zuständig. 

In Bezug auf die Grundsteuer auf Mallorca ist es beim Immobilienkauf unerlässlich, dass Sie sich vor dem Kauf ĂĽber die Regelung zur Zahlung der Grundsteuer fĂĽr das laufende Jahr einigen. Ab dem darauffolgenden Jahr sind dann ohnehin Sie zuständig. Den Bescheid erhalten Sie (im Gegensatz zu einigen anderen spanischen Steuerarten, um die Sie sich selbst kĂĽmmern mĂĽssen) per Post und mĂĽssen den Betrag lediglich ĂĽberweisen.

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FAQ – Häufige Fragen zum Thema “Grundsteuer Mallorca”

1. Was ist die Grundsteuer auf Mallorca?

Die Grundsteuer Mallorca ist eine jährliche Steuer, die auf Ihren Grundbesitz auf der Baleareninsel erhoben wird. Die Steuer wird auf der Grundlage des Katasterwerts und einer durch die Gemeinde festgelegten Prozentzahl berechnet und an die Gemeinde gezahlt, in der sich das Eigentum befindet.

2. Wie berechnet sich die Grundsteuer auf Mallorca?

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Katasterwerts eines Grundstücks berechnet. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die in die Berechnung einbezogen werden, darunter die Lage des Grundstücks, die Größe, das Baujahr und die Art des Gebäudes.

3. Wer muss die Grundsteuer auf Mallorca zahlen?

Jeder Einwohner auf Mallorca, der ein Eigentum besitzt, muss die Grundsteuer zahlen. Die Steuer muss jedes Jahr zu einem festgelegten Zeitpunkt bezahlt werden, Stichtag für die Regelung der Besitzverhältnisse ist der 01. Januar eines Jahres. Seit einigen Jahren kann die Grundsteuer Mallorca aber auch anteilig gezahlt werden, wenn eine Immobilie verkauft wird.

4. Wie hoch sind die Grundsteuern in Spanien?

In Spanien gilt eine einheitliche Regelung für die Festlegung der Höhe der Grundsteuer. Mallorca und alle anderen Regionen haben die Verantwortung für die Berechnung und das Eintreiben der Grundsteuer den Gemeinden übertragen. Da die Grundsteuer sich aus maximal 1,1 Prozent des hinterlegten Katasterwertes berechnet, kann sich die Summe bei Luxusimmobilien jährlich durchaus im sechsstelligen Bereich bewegen.


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