Grunderwerbsteuer Mallorca: Änderungen ab Januar 2023

Die Grunderwerbsteuer auf Mallorca dürfte vor allem unter den Immobilienbesitzern auf unserer schönen Baleareninsel ein wohlbekannter Faktor beim Immobilienkauf sein. Hier erfahren Sie mehr rund um die aktuellen Änderungen seit Januar 2023.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die neue Staffelung der Grunderwerbsteuer, die wir Ihnen ebenfalls erklären.

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Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die bei der Übertragung des Eigentums an Grundstücken oder Immobilien anfällt. Sie wird in Spanien vom Steuerzahler gezahlt, der den Kauf oder die Übertragung des Eigentums an Immobilien oder Grundstücken auf Mallorca vornimmt. Diese Steuer wird bei den meisten Käufen beziehungsweise Verkäufen von Immobilien oder Grundstücken auf Mallorca erhoben. Die erwähnenswerten Ausnahmen sind in diesem Fall der erstmalige Verkauf einer Neubau-Immobilie beziehungsweise von Bauland und Geschäftsgrundstücken sowie der Verkauf durch eine juristische Person. In diesem Fall ist eine Mehrwertsteuer (IVA, Impuesto sobre el Valor Añadido) zu zahlen.

Der Betrag der Grunderwerbsteuer ist gestaffelt und hängt einzig von der Höhe des Kaufpreises ab. Seit dem 01. Januar 2023 ist die Grunderwerbssteuer in verschiedene Ränge aufgeteilt, deren Beträge mit Sätzen zwischen 8 % und 13 % besteuert werden.

Verteilung der Grunderwerbsteuer: Mallorca & Balearen

Für Mallorca und die Balearen gilt seit dem 01. Januar 2023 folgende Aufteilung bei der Grunderwerbsteuer:

  • Für die ersten 400.000 € des Kaufpreises: 8 % Grunderwerbsteuer
  • Für den Kaufpreis von 400.001 € bis 600.000 €: 9 % Grunderwerbsteuer
  • Für den Kaufpreis von 600.001 € bis 1.000.000 €: 10 % Grunderwerbsteuer
  • Für den Kaufpreis von 1.000.001 € bis 2.000.000 €: 12 % Grunderwerbsteuer
  • Für den Kaufpreis ab 2.000.001 €: 13 % Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer Mallorca 2023: ein Rechenbeispiel für eine Luxusimmobilie

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Kaufen Sie also eine Immobilie auf Mallorca für den runden Preis von 10.000.000 €, berechnet sich die Grunderwerbsteuer Mallorca wie folgt:

  • 8 % Grunderwerbsteuer bis 400.000 €: 32.000 €
  • 9 % Grunderwerbsteuer auf die nächsten 200.000 €: 18.000 €
  • 10 % Grunderwerbsteuer auf die nächsten 400.000 €: 40.000 €
  • 12 % Grunderwerbsteuer auf die nächsten 1.000.000 €: 120.000 €
  • 13 % Grunderwerbsteuer auf die nächsten 8.000.000 €: 1.040.000 €

Das ergibt zusammengerechnet eine Grunderwerbsteuer von 1.250.000 €, mehr als 10 % des Gesamtkaufpreises. Dieses Rechenbeispiel zeigt: Selbst im Bereich der Luxusimmobilien und einer entsprechend solventen Klientel geht es bei der Grunderwerbsteuer Mallorca um empfindliche Summen. Mit der Staffelung von 8 bis 13 % des Kaufpreises sind günstige Immobilien bevorteilt, Luxusimmobilien sind dagegen deutlich teurer.

Je höher der Kaufpreis, desto größer wird entsprechend die Diskrepanz zu anderen spanischen Regionen: In Katalonien liegt die Grunderwerbsteuer beispielsweise bei 10 %, in Madrid sogar nur bei 6 %. In Andalusien ist die Grunderwerbsteuer ebenfalls gestaffelt, allerdings auch deutlich günstiger als auf Mallorca.

Bis wann müssen Sie die Grunderwerbsteuer Mallorca zahlen?

Müssen Sie sich überlegen, ob Sie sich eine Immobilie leisten können, berechnen Sie unbedingt damit verbundene, kurzfristig fällige Kosten wie die Grunderwerbsteuer mit ein. Diese ist nämlich bis spätestens 30 Tage nach der Eigentumsübertragung zu zahlen! Wollen Sie für Ihre Immobilie auf Mallorca eine Hypothek aufnehmen, denken Sie ebenfalls an die Kosten für die Grunderwerbsteuer und rechnen Sie diese in die gewünschte Höhe der Hypothek mit ein.

Übrigens: Der oben genannte Countdown für die Zahlung der Grunderwerbsteuer wird natürlich erst in Kraft, nachdem die Kaufurkunde notariell beglaubigt und dies entsprechend dem Grundbuchamt mitgeteilt wurde. Dies hat innerhalb von 24 Stunden nach dem Unterzeichnen der Kaufurkunde zu geschehen. Erst nachdem die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde, wird die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch vorgenommen.

Grunderwerbsteuer Mallorca: Vergleich mit der Mehrwertsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine der höchsten Steuern, die beim Kauf einer Mallorca-Immobilie fällig werden. Gut für Sie als Interessenten also, dass sie wie die Mehrwertsteuer (IVA) nur einmalig beim Kauf zu entrichten ist. Die Mehrwertsteuer ist in bestimmten Fällen beim Immobilienkauf das Äquivalent zur Grunderwerbsteuer. Mallorca und die anderen Baleareninseln haben festgelegt, dass beim erstmaligen Verkauf einer Neubau-Immobilie, beim Verkauf von Bauland oder Geschäftsgrundstücken oder beim Verkauf von einer der genannten Objektarten durch eine juristische Person eine Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Wie hoch diese ausfällt, ist allerdings abhängig von der Art des Objekts.

  • Beim erstmaligen Verkauf einer Wohnimmobilie: 10 % IVA
  • Beim Kauf von Bauland, bei Geschäftsgrundstücken und bei Gewerbeimmobilien: 21 %

Die Mehrwertsteuer ist also beim erstmaligen Erwerb einer Wohnimmobilie etwas günstiger als die meisten Luxusimmobilien, für die eine Grunderwerbsteuer zu entrichten ist, denn die 10 %-Marke ist hier aufgrund der höheren Grunderwerbsteuer bei höheren Kaufpreisen schon bei einem Gesamtpreis von 1.500.000 € erreicht. In allen anderen Fällen, bei denen Mehrwertsteuer statt Grunderwerbsteuer gefordert wird, ist die Mehrwertsteuer mit 21 % deutlich teurer als die Grunderwerbsteuer für ein im Kaufpreis vergleichbares Objekt.

Grunderwerbsteuer Mallorca auch bei Schenkungen und Erbschaften?

Schenkungen und Erbschaften sind aus steuerlicher Sicht für Spanien und die Balearen noch einmal ein anderes Thema. In solchen Fällen wird für die “Beschenkten” und die Erben ebenfalls keine Grunderwerbsteuer fällig, sondern es gibt gesonderte Schenkungs- und Erbschaftssteuern mit jeweils eigenen Regeln.

Für die Erbschaftssteuer gilt ein ähnliches gestaffeltes Modell wie bei der Grunderwerbsteuer, allerdings sind hier die Steuersätze bei geringeren Summen (bis 700.000 €) mit 1 % deutlich niedriger und ab 2.000.000 € mit 15 % deutlich höher. Ab 3.000.000 € steigt der Steuersatz sogar auf 20 %. Die Schenkungssteuer beträgt dagegen moderate 7 %, kann aber unter Ausnutzung der Freibeträge in Deutschland auch umgangen werden. Wird direkt eine Immobilie in Spanien, die an Wert zugelegt hat, verschenkt, ist auf den Wertgewinn durch den Schenker ein höherer Steuersatz (19 %) zu zahlen, während der Beschenkte 7 % auf den Gesamtbetrag zahlt.

Weitere Kaufnebenkosten: Mallorca & Spanien unterscheiden zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Neben der Grunderwerbsteuer beim Kauf sollte beim Kauf auch Einigkeit über die Zahlungsverantwortung für die jährlich fällige Grundsteuer erzielt werden. Die Grundsteuer bewegt sich, je nach Lage von Grundstück bzw. Immobilie auf Mallorca zwischen 0,3 und 1,1 % und wird auf Basis des Katasterwertes festgelegt. Zum Thema “Grundsteuer Mallorca” haben wir einen eigenen Blogeintrag – an dieser Stelle sei lediglich gesagt, dass die Zahlungsverantwortung grundsätzlich am 01. Januar des laufenden Kalenderjahres festgelegt wird. Soll die Immobilie allerdings später im Jahr verkauft werden, kann der Verkäufer verlangen, dass Sie als Käufer einen Teil der Grundsteuer übernehmen bzw. diese anteilig für das laufende Jahr an ihn zahlen. Diese Regelung gilt erst seit einigen Jahren und wurde vom Obersten Gerichtshof von Spanien festgelegt.

Immerhin: Im Gegensatz zur Grundsteuer sind die Regelungen für die Grunderwerbsteuer inselweit einheitlich, während es keinesfalls garantiert ist, dass zwischen Son Vida, Valldemossa und Port Andratx die gleiche Formel für die Grundsteuer angelegt wird. Halten Sie sich hier am besten selbstständig über die aktuellen Berechnungsgrundlagen auf dem Laufenden – spätestens, wenn Sie etwa Mitte des Jahres den Bescheid zur Zahlung der Grundsteuer erhalten.

Grunderwerb Mallorca: Fazit zur Grunderwerbsteuer

Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca kaufen, müssen Sie ein paar Grundsätze rund ums Immobilienrecht wissen und die Grunderwerbsteuer beachten. Die Höhe der Steuer hängt einzig und allein vom Kaufpreis ab – möglicherweise abweichende Werte wie der Katasterwert spielen, anders als bei der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer, keine Rolle. Für Sie als Käufer ist es eventuell interessant zu wissen, dass auf Mallorca die Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Immobilien höher ist als in den meisten anderen spanischen Regionen. Damit ist die Grunderwerbsteuer auf Mallorca eine wichtige Einnahmequelle für die örtliche Regierung. Wie so vieles im Leben ist es jedoch auch hier ein Geben und Nehmen: Die um wenige Prozente höhere Grunderwerbsteuer wird durch das Ambiente unserer schönen Baleareninsel mehr als ausgeglichen.

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FAQ – Häufige Fragen zum Thema “Grunderwerbsteuer Mallorca”

1. Was ist Grunderwerbsteuer Mallorca?

Die Grunderwerbsteuer Mallorca ist die Steuer, die auf den Erwerb einer Immobilie oder des Eigentums an einem Grundstück auf der spanischen Insel Mallorca erhoben wird. Die Höhe der Grunderwerbsteuer Mallorca hängt allein vom Kaufpreis ab – in bestimmten Fällen wird statt der Grunderwerbsteuer allerdings eine Mehrwertsteuer fällig. Informieren Sie sich deshalb genau.

2. Wer zahlt die Grunderwerbsteuer Mallorca?

Die Grunderwerbsteuer Mallorca wird vom Käufer der Immobilie oder des Grundstücks bezahlt. Innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Kaufurkunde an den Notar und der Meldung an die zuständigen Ämter ist die Summe zu zahlen.

3. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer auf Mallorca?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer Mallorca hängt vom Kaufpreis ab. Die Besteuerung ist nach den Teilen der Kaufsumme gestaffelt und wird mit steigendem Kaufpreis höher. Die höchste Besteuerung wird mit 13 % für den Teil des Kaufpreises ab 2.000.000 € fällig. Zum Vergleich: Der Anteil bis 400.000 € wird lediglich mit 8 % besteuert.

4. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Spanien?

Je nach Region gelten unterschiedliche Prozentsätze für die Grunderwerbsteuer. Mallorca und die übrigen Baleareninseln haben mit der Staffelung von 8 bis 13 % einen vergleichsweise hohen Steuersatz, während die Prozentsätze auf dem Festland und auch auf den Kanaren teilweise deutlich niedriger sind.


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