In Spanien richtet sich das Wohnungseigentum nach dem Ley de
Propiedad Horizontal. Alle wichtigen Änderungen des Gesetzes finden Sie
bei uns.
Es greift dort, wo es gemeinschaftliche Elemente, wie zum Beispiel Aufzüge, Pools, Treppen, Dächer, Grünanlagen, usw. gibt. Zu den Pflichten eines jeden Eigentümers gehört, sich an den gemeinschaftlichen Kosten (Reparatur, Neuanschaffungen, Pflege, ….) zu beteiligen. Hierbei wird der Anteil an den Gemeinschaftskosten nach dem Anteil am Wohnungseigentum berechnet.
Die Reform des Gesetzes 8/2013 hat nun einige Änderungen vorgenommen. Ziel ist dabei die Eigentümergemeinschaften mit einer praktikablen Eigentumsordnung zu versehen.
Unter anderem wird geregelt: