Spanisches Wohneigentumsgesetz – Marcel Remus Real Estate

Spanisches Wohneigentumsgesetz – Marcel Remus Real Estate

In Spanien richtet sich das Wohnungseigentum nach dem Ley de Propiedad Horizontal. Alle wichtigen Änderungen des Gesetzes finden Sie bei uns.

Es greift dort, wo es gemeinschaftliche Elemente, wie zum Beispiel Aufzüge, Pools, Treppen, Dächer, Grünanlagen, usw. gibt. Zu den Pflichten eines jeden Eigentümers gehört, sich an den gemeinschaftlichen Kosten (Reparatur, Neuanschaffungen, Pflege, ….) zu beteiligen. Hierbei wird der Anteil an den Gemeinschaftskosten nach dem Anteil am Wohnungseigentum berechnet.

Ziel: Praktikable Eigentumsordnung

Die Reform des Gesetzes 8/2013 hat nun einige Änderungen vorgenommen. Ziel ist dabei die Eigentümergemeinschaften mit einer praktikablen Eigentumsordnung zu versehen.

Unter anderem wird geregelt:

  • Beilegung von Unstimmigkeiten. Ziel ist es diese zu entschärfen und eine Spaltung der Gemeinschaft zu verhindern.
  • Es wird die Haftung des neuen Eigentümers für Schulden bei der Gemeinschaft seitens des alten Eigentümers geregelt.
  • Jeder Eigentümer muss Renovierungsarbeiten dulden, die von der Gemeinschaft beschlossen wurden und diese anteilig nach der jeweiligen Quote bezahlen.
  • Auch wird die Zahlung der Rücklagen geregelt.
  • Auch findet sich hier eine Erweiterung der Rechte von Behinderten und älteren Menschen, wenn es um die Erleichterung des Zugangs zu ihrer Wohnung geht.
  • Außerdem werden neue beschlussfähige Mehrheiten zu unterschiedlichen Sachverhalten festgelegt.

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